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Mitgliedschaftsantrag

Onlineantrag 

Die ordentliche Mitgliedschaft ist Personen vorbehalten, die entweder über eine abgeschlossene gesangspädagogische Ausbildung oder einschlägige Berufspraxis verfügen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich.

 

Außerordentliche Mitgliedschaft für Studierende bis zum vollendeten 28. Lebensjahr.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 30,- Euro jährlich.

 

Außerordentliche Mitgliedschaft für Personen in verwandten Berufsgruppen (Chorleiterinnen und Chorleiter, Sängerinnen und Sänger, musikalische Früherzieherinnen und Früherzieher, …).
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich.

 

Die unterstützende Mitgliedschaft steht allen physischen und juristischen Personen offen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich + eine Spende.

Für den Aufnahmeprozess erforderliche Daten

Bitte beachten Sie, dass dies ein Antrag auf eine EVTA-Mitgliedschaft ist, über den in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt wird.

Danke für den Antrag!

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