Die ordentliche Mitgliedschaft ist Personen vorbehalten, die entweder über eine abgeschlossene gesangspädagogische Ausbildung oder einschlägige Berufspraxis verfügen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich.
Außerordentliche Mitgliedschaft für Studierende bis zum vollendeten 28. Lebensjahr.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 30,- Euro jährlich.
Außerordentliche Mitgliedschaft für Personen in verwandten Berufsgruppen (Chorleiterinnen und Chorleiter, Sängerinnen und Sänger, musikalische Früherzieherinnen und Früherzieher, …).
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich.
Die unterstützende Mitgliedschaft steht allen physischen und juristischen Personen offen.
Mitgliedsbeitrag: derzeit 60,- Euro jährlich + eine Spende.
Bitte beachten Sie, dass dies ein Antrag auf eine EVTA-Mitgliedschaft ist, über den in der nächsten Vorstandssitzung abgestimmt wird.